Als
Verfahrenspflegerin
habe ich die Aufgabe, im Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht oder vor dem Familiengericht (in kindschaftsrechtlichen Verfahren) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen.
Die Verfahrenspflegerin soll dem Betroffenen erläutern, wie das gerichtliche Verfahren abläuft, ihm Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes erläutern. Auch soll sie Wünsche des Betroffenen an das Gericht übermitteln und kann darauf achten, ob alle möglichen freiwilligen Hilfen für den Betroffenen ausgeschöpft sind.